Das Wichtigste in Kürze
- Die behördliche Nachweis- und Maskenpflicht sind für Ihren Besuch nicht mehr erforderlich: Sie können das Radom ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Corona-Tests und ohne Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besuchen.
- Wir bitten Sie um pandemiegerechtes Verhalten während Ihres Besuches:
- Kommen Sie nur dann ins Radom, wenn Sie sich gesund fühlen. Akut erkrankte Personen bitten wir, von einem Besuch abzusehen.
- Halten Sie Abstand zu anderen Personen.
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Nies- und Hust-Etikette. In den Ausstellungsräumen und in der Kuppel sind keinerlei Flüssigkeiten erlaubt. Dies gilt auch für Handdesinfektionsmittel.
- Die behördliche Masken- und Nachweispflicht sind für Ihren Besuch nicht mehr erforderlich. Wir würden uns freuen, wenn Sie während Ihres Besuchs als Vorsorgemaßnahme einen Mund-Nasen-Schutz, zum Beispiel eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) tragen, vor allem, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!
Ihr Radom-Team













