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Hygienekonzept Radom Wasserkuppe

Das Wichtigste in Kürze

  • Die behördliche Nachweis- und Maskenpflicht sind für Ihren Besuch nicht mehr erforderlich: Sie können das Radom ohne Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines negativen Corona-Tests und ohne Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besuchen.
  • Wir bitten Sie um pandemiegerechtes Verhalten während Ihres Besuches:
  • Kommen Sie nur dann ins Radom, wenn Sie sich gesund fühlen. Akut erkrankte Personen bitten wir, von einem Besuch abzusehen.
  • Halten Sie Abstand zu anderen Personen.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Nies- und Hust-Etikette. In den Ausstellungsräumen und in der Kuppel sind keinerlei Flüssigkeiten erlaubt. Dies gilt auch für Handdesinfektionsmittel.
  • Die behördliche Masken- und Nachweispflicht sind für Ihren Besuch nicht mehr erforderlich. Wir würden uns freuen, wenn Sie während Ihres Besuchs als Vorsorgemaßnahme einen Mund-Nasen-Schutz, zum Beispiel eine medizinische Maske (FFP2- oder OP-Maske) tragen, vor allem, wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Ihr Radom-Team

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